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VERTRAGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Nachstehende Bedingungen gelten für den Erwerb von Tickets für den IBU World Cup Biathlon Antholz/Anterselva. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Unsere Partnerunternehmen Soft Solution S.r.l. bietet die Plattform für den Online Ticketvorverkauf an. Alle Informationen wurden vom Biathlon Weltcup Komitee zur Verfügung gestellt und werden auch von diesem verwaltet. Soft Solution S.r.l. kontrollieren nur die einzelnen Vorgänge.

Soft Solutions S.r.l sind für die Organisation der Veranstaltung und angebotenen Aktionen nicht verantwortlich. Sie können für Probleme oder Unannehmlichkeiten, die durch den Veranstalter verursacht wurden, nicht belangt werden. Soft Solutions S.r.l ist außerdem von jeglicher Verantwortung für den Inhalt und die Aktualisierung der Website oder anderer Informationsmaterialien befreit.

2. BEDINGUNGEN ZUM ERWERB VON TICKETS

Mit dem Erwerb von Tickets akzeptiert der Erwerber die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung sowie die Stadionordnung des Biathlon Weltcup Komitees Antholz und verpflichtet sich, diese in allen Punkten einzuhalten.
Zudem akzeptiert er alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende gesetzliche Bestimmungen auch bezüglich Hygiene und Gesundheit inklusive etwaiger damit zusammenhängender Einschränkungen und Änderungen.

2.1. Ticketkauf

  • Die Tickets gelten nur für die vorgesehene Veranstaltung. Sie können nicht umgetauscht oder für eine andere Veranstaltung geltend gemacht werden.
  • Dem Ticketkäufer wird kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Eine Kartenrückgabe ist daher nicht möglich.
  • Pro Ticketkäufer können maximal 10 Tickets pro Veranstaltungstag gekauft werden.
  • Tickets können nicht vorreserviert werden. Die Tickets sind nicht reserviert und werden nicht zugestellt, solange die Zahlung ausständig ist. Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Tickets verbleiben diese im Eigentum des Biathlon Weltcup Komitees.
  • Veränderungen und Kopien von Tickets sind untersagt. Veränderte Tickets in jeglicher Form verlieren ihre Gültigkeit.
  • Nach der Entwertung des Tickets am Stadioneingang darf das Ticket nicht an Dritte übertragen werden. Beim Verlassen des Haupteingangs verliert das Ticket seine Gültigkeit. Missachtung der Vorschriften und Missbrauch der Tickets werden geahndet und ziehen den Entzug sowie den Verweis vom Veranstaltungsort ohne Anspruch auf Rückerstattung nach sich.
  • Beim Erwerb der Tickets über dritte Anbieter gelten ebenfalls oben genannte Bestimmungen. Das Biathlon Weltcup Komitee übernimmt zudem keinerlei Haftung für den Nicht-Erhalt der gültigen Tickets oder für den Erhalt von ungültigen Tickets bei Kauf von Dritten. Das Biathlon Weltcup Komitee übernimmt außerdem keinerlei Haftung oder Schadensersatz für jegliche Unstimmigkeiten und Kundenansprüche, die im Zuge eines Erwerbs bei Drittanbietern entstehen.

2.2. Ticket-Arten

  • ABO: das ABO-Ticket ist eine Dauerkarte und für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung gültig. ABOs bestehen aus einem Ticket (einer DIN A4-Seite), welches für alle Wettkampftage gültig ist.
  • MINI-ABO: das MINI-ABO-Ticket ist für zwei (2) aufeinanderfolgende Veranstaltungstage gültig, je nach gewähltem Paket. Das MINI-ABO 1 beinhaltet den Zutritt zu den ersten zwei Veranstaltungstagen (Donnerstag und Freitag), das MINI-ABO 2 zu den letzten beiden Veranstaltungstagen (Samstag und Sonntag). MINI-ABOs bestehen aus einem Ticket (einer DIN A4-Seite), welches für jeweils für beide Wettkampftage gültig ist.
  • EINZELTICKETS: Einzeltickets gelten jeweils für einen Veranstaltungstag (auch wenn mehrere Wettkämpfe an einem Tag stattfinden). Einzeltickets sind nicht für alle Kategorien verfügbar.

2.3. Preise & Ermäßigungen

  • Die Ticketpreise der Einzeltickets verstehen sich jeweils pro Tag und Person, ausgenommen ABOs.
  • KINDERTICKETS: Kinder haben bis einschließlich 6 Jahren in den Sitzbereichen (Gold, Silver, Antholz Lounge – ohne eigens reservierten Tribünen-Sitzplatz), sowie bis einschließlich 12 Jahren in den Stehbereichen (Tribüne L, M und Strecke) freien Eintritt. Sie erhalten am Stadioneingang eine entsprechende Freikarte.
  • HANDICAP TICKETS: Reduzierte Tickets (Block R) sind ausschließlich für Rollstuhlfahrer und eine Begleitperson vorgesehen. Hier ist ein eigener Bereich im Stadion reserviert. Der Rabatt kann nur bei Direktanfrage an das Biathlon Weltcup Komitee und gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises ausgestellt werden.
  • GRUPPENTICKETS: Gruppen erhalten ab einer Bestellung von 21 Tickets pro Tag und pro Kategorie jedes 21. Ticket kostenlos. Dieser Rabatt gilt für die Kategorien Stehplatz Stadion (Tribüne L und M) und Strecke. Die Sitzplatzbereiche Gold, Silver und Antholz Lounge sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Rabatt kann nur bei Direktanfrage an das Biathlon Weltcup Komitee ausgestellt werden. Im Online-Ticketshop wird für alle Tickets der normale Preis berechnet.
  • FANCLUB TICKTES: Bei der IBU eingetragene und registrierte Fanclubs erhalten ab einer Bestellung von fünf Tickets pro Tag und pro Kategorie jedes fünfte Ticket kostenlos. Dieser Rabatt gilt für die Kategorien Stehplatz Stadion (Tribüne L und M) und Strecke. Die Sitzplatzbereiche Gold, Silver und Antholz Lounge sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Rabatt kann nur bei Direktanfrage des offiziellen Fanclub-Vertreters an das Biathlon Weltcup Komitee und gegen Vorlage der IBU-Registrierungsbestätigung ausgestellt werden. Im Online-Ticketshop wird für alle Tickets der normale Preis berechnet.
  • Für jede Ticketbestellung wird eine Verwaltungsgebühr von 7,00€ berechnet

2.4. Versand

  • Die Tickets werden ausschließlich per E-Mail, in Form von Print@Home, versendet. Postversand und Hinterlegung sind nicht möglich.
  • Der Besucher hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tickets laut Anweisungen ausgedruckt werden und eine Überprüfung des Strich- bzw. QR-Codes bei der Einlasskontrolle möglich ist.
  • Der Strich- bzw. QR-Codes des Tickets kann auch digital auf dem Smartphone bei der Einlasskontrolle vorgezeigt werden.
  • Die Entscheidung, welche Versandarten für eine Veranstaltung verfügbar sind, trifft der Veranstalter und kann aufgrund verschiedener Umstände erweitert oder limitiert werden.

2.5. Zahlung

  • Es stehen die Zahlungsarten durch Kreditkarte (Master Card und Visa), PayPal oder Überweisung zur Auswahl.
  • Wurde als Zahlungsart Überweisung gewählt, hat der Kunde sieben (7) Tage Zeit, die entsprechende Summe zu überweisen, ansonsten wird die Bestellung automatisch storniert.
  • Sobald die Zahlung auf unser Konto eingegangen ist, werden die Tickets ausgestellt.
  • Die Entscheidung, welche Zahlungsarten für eine Veranstaltung verfügbar sind, trifft der Veranstalter und kann aufgrund verschiedener Umstände erweitert oder limitiert werden.

2.6. Rückerstattung Ticketpreis & Spesen

  • Grundsätzlich wird der Ticketpreis unter keinen Umständen rückerstattet. Im Falle von Abbruch, Verschiebung, Programmänderungen oder Absage (Witterung, höhere Gewalt, behördliche Entscheidungen, etc.), werden weder der Ticketpreis noch weitere Spesen (z. B. Anfahrt, Hotel) erstattet.
  • Wird die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie kurzfristig abgesagt oder die Zuschauerzahl durch behördliche Bestimmungen limitiert, hat der Ticketkäufer Anspruch auf Rückerstattungen des Ticketpreises. Die erhobenen Verwaltungsspesen sowie extra Kosten für Anfahrt, Unterbringung, etc. werden in keinem Fall zurückerstattet.
  • Das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises muss innerhalb einer Frist von einem Monat (30 Tage) ab dem Veranstaltungsdatum beim Biathlon Weltcup Komitee geltend gemacht werden. Die Rückerstattung kann ausschließlich der Ticketkäufer, als Vertragspartner, beantragen.

2.7. Drei Zinnen Dolomiten Card

Der Kauf von Tickets enthält weitere Zusatzangebote:

Beim Erwerb eines ABOs erhält der Ticketinhaber einen Gratis-Tagesskipass und bei Erwerb eines MINI-ABOs und Einzeltickets eine gratis Berg- und Talfahrt im Ski-Resort 3 Zinnen Dolomites.
Die entsprechenden Skilift-Fahrkarten können an einem Tag nach Wahl innerhalb der Gültigkeit an den Talstationen Haunold (Innichen) und Vierschach eingelöst werden.

2.8. Ticketbörse

In der Ticketbörse erworbene Tickets haben ihre volle Gültigkeit. Um einem Missbrauch vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass alle Tickets am Stadioneingang elektronisch kontrolliert werden und eventuelle Ticket-Duplikate somit keinen Einlass erhalten.

3. DATENSCHUTZ

Im Sinne des Art. 13 der DSGVO 2016/679 zum Schutz persönlicher Daten werden Daten nach den Prinzipien der Korrektheit, Legalität und Transparenz sowie unter Berücksichtigung Ihrer Privatsphäre und Ihrer Rechte behandelt. Ausführliche Informationen finden Sie in der entsprechenden Datenschutzerklärung.

4. ÄNDERUNGEN

Das Biathlon Weltcup Komitee Antholz behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


STADIONORDNUNG

SÜDTIROL ARENA ALTO ADIGE

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände der Südtirol-Arena Antholz einschließlich der dazu gehörenden Zu- und Abgänge sowie den Parkplatzflächen.

2. ZUGANGSKONTROLLE

Der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, oder sonstiger Zugangsberechtigung gewährt*. Besuchern mit einer ermäßigten Eintrittskarte wird der Zutritt nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Eintrittskarten sowie die Nachweise für die Inanspruchnahme einer Ermäßigung sind bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen der Polizeikräfte oder des Sicherheits‐ und Ordnungsdienstes, auch an den Zugängen, vorzuweisen und auszuhändigen. Eintrittskarten und sonstige Zugangsberechtigungen sind auch nach Zutritt zur Veranstaltung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
Das Fahren und Parken innerhalb des Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die jeweiligen Einschränkungen sind zu beachten. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Durchfahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen muss überall gewehrleistet werden. Je nach Sicherheitslage können der Zugang und die Zufahrt zum Gelände bzw. zu den Festzelten vorübergehend untersagt werden .

3. MITFÜHREN VERBOTENER GEGENSTÄNDE

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Einlass zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von Gegenständen, die nicht in den Veranstaltungsbereich mitgenommen werden dürfen, durch eventuelles Abtasten der Bekleidung bzw. durch eventuelles Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst die Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse (Taschen, Rucksäcke etc.) zu gewähren.

Folgende Gegenstände dürfen nicht in den Veranstaltungsbereich mitgenommen werden:

  • Gegenstände, von welchen das Gesetz das Tragen in der Öffentlichkeit verbietet, wie Waffen, Messer, Schlagringe, Schlagstöcke jeglicher Art, etc.;
  • Spruchbänder und Transparente mit beleidigendem oder politischem, sowie rassistischem, fremdenfeindlichem, antisemitischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt;
  • Embleme oder Symbole, die zu Organisationen, Vereinigungen, Bewegungen oder Gruppen gehören oder in diesen üblich sind, die Ideen propagieren, die auf rassistischer oder ethnischer Überlegenheit oder Hass beruhen, oder die zu rassistischer, ethnischer, nationaler oder religiöser Diskriminierung auffordern;
  • Feuerwerkskörper und pyrotechnische Objekte bzw. Artikel jeglicher Art (auch Bengalische Feuer, Rauchbomben, Knallkörper) sowie Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können, wie z.B. Fackeln, usw.;
  • Suchtmittel jeglicher Art sowie Tabletten und Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen;
  • Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Gläser und Krüge in allen Größen;
  • Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
  • Plastikflaschen ab 1/2 Liter;
  • Tetra Pack über 1 Liter;
  • Nicht flexible Fahnenstangen, welche eine Gefährdung für andere darstellen;
  • Spraydosen und Farbstoffe jeglicher Art;
  • Megaphone;
  • Laserpointer;
  • Rodel, Bob, Ski und ähnliche Ausrüstung;

Die Polizei bzw. vom Veranstalter zur Kontrolle beauftragte Personen und Behörden können aus Sicherheitsgründen nach eigenem Ermessen, Gegenstände und Objekte, die je nach Form, Inhalt und Beschaffenheit als gefährlich erachtet werden, einziehen - auch wenn diese nicht explizit in der obigen Liste angeführt sind.

Bei Auffindung verbotener Gegenstände, Objekte oder Substanzen werden unverzüglich die Polizeibehörden informiert.

4. VERBOT KOMMERZIELLER WERBUNG

Jede Werbung zu kommerziellen/gewerblichen Zwecken während der Veranstaltungen ist den Besuchern ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters verboten. Des Gleichen ist es untersagt, Foto-, Film-, oder Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen/gewerblichen Nutzung zu machen und/oder diese Aufnahmen zu verwerten. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen und für audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt.

5. HAUSRECHT, VERHALTEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE, ANWEISUNGEN UND FOLGEPFLICHT

Das Biathlon Weltcup Komitee als Veranstalter übt während der Veranstaltung in der Südtirol- Arena das Hausrecht aus. Jeder Besucher einer Veranstaltung hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Personen oder fremde Sachwerte nicht geschädigt, gefährdet oder andere Personen – sofern nicht nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist jeder Besucher verpflichtet, den hierzu erforderlichen Anweisungen des Veranstalters, der Polizeikräfte, der Feuerwehr oder der für den Veranstalter tätigen Ordnungskräfte Folge zu leisten.

6. ROLLSTUHLFAHRERPLÄTZE

Wir bitten zu beachten, dass aus Sicherheitsgründen für jede Veranstaltung nur begrenzt Rollstuhlfahrerplätze in der Südtirol Arena im Tribünenbereich und an der Strecke zur Verfügung stehen. Für diesen Bereich ist eine Voranmeldung über die Vorverkaufsstelle notwendig. Parken und Transporte können nur nach erfolgter Voranmeldung geregelt werden.

7. ZUTRITTSVERBOT/STADIONVERWEIS

Die Polizei, der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, unten genannten Personen, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren bzw. vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, wenn es zum Schutz von Eigentum bzw. zur Sicherheit von Leben, Körper oder Gesundheit erforderlich ist:

  • Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen;
  • Personen, die sich gewalttätig verhalten bzw. den konkreten Verdacht eines solchen Verhaltens begründen;
  • Personen, die ihre Zutrittsberechtigung nicht nachweisen können;
  • Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern;
  • Personen, die sich weigern, sich auf Verlangen auszuweisen oder auf verbotene Gegenstände abgetastet zu werden;
  • Personen, die Gegenstände mit sich führen, deren Tragen oder Besitz gesetzwidrig ist;
  • Personen, die sich weigern, Gegenstände, die im Veranstaltungsraum für verbotene Handlungen verwendet werden können oder die gefährlich sind, an geeigneter Stelle abzulegen;
  • Personen, die sich weigern, den Sicherheitsanweisungen der Polizeikräfte, der Feuerwehr oder der für den Veranstalter tätigen Ordnungskräfte Folge zu leisten;

8. HAFTUNG

Der Aufenthalt im Gelände und dessen Erreichen erfolgen auf eigene Gefahr. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, außer es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entwendete Gegenstände.

9. ZUWIDERHANDLUNGEN

Wer die Verhaltenspflichten dieser Stadionordnung verletzt, kann mit den vorgesehenen Sanktionen (Wegweisung, Stadionverbot, Strafanzeige) belegt werden, wobei in jedem Fall Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg vorbehalten bleiben. Jede Zuwiderhandlung gegen die Stadionordnung und insbesondere jede sicherheitsgefährdende Verhaltensweise berechtigt den Ordnungs‐ und Kontrolldienst, die gegen die Stadionordnung verstoßende Person aus dem Stadion oder vom Gelände zu weisen.
Die relevanten Informationen zum Sachverhalt, einschließlich der Daten zur Person, die im Rahmen der Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen die Stadionordnung gesammelt werden, werden den zuständigen Behörden zur Einleitung einer Strafverfolgung und zur Festlegung geeigneter Maßnahmen, zur Verfügung gestellt. Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten.
Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich in jedem Fall zur Anzeige gebracht .

10. TON UND BILDAUFNAHMEN

Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie eine öffentliche Veranstaltung besucht und erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr unentgeltlich Ton‐ und Bildaufnahmen gemacht werden können, von welchen mittels direktem oder zeitversetztem Videodisplay, für eine direkte oder zeitversetzte Übertragung, Transmission oder Aufzeichnung, mittels Fotos oder anderer Medientechnologien unentgeltlich Gebrauch gemacht werden kann.
Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Gründen der Sicherheit aller und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Stadionordnung und Gesetzesverletzungen im gesamten Veranstaltungsgelände Videoaufnahmen der Zuschauerbereiche gemacht werden. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Filme (Laufbilder), Live‐Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch oder der Veranstaltung erstellt werden, ein.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie Ton‐ und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Geländes oder der Veranstaltung, sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung nur zum Privatgebrauch machen kann. Auf jeden Fall ist es untersagt, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton‐ und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen .

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Stadionordnung gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen des IBU Weltcup Biathlon Antholz/Anterselva, sowie für alle anderen Veranstaltungen in der Südtirol Arena.
Die Stadionordnung wird in ihrer aktuellen Fassung in angemessener Weise den Besuchern zugänglich gemacht (Publikation auf der Website des Veranstalters, Anschläge von Auszügen bei Kartenverkaufsstellen und im Veranstaltungsgelände).


Fassung gültig bis auf Widerruf.

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